Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr

Wann ist die Feuerwehr die richtige Ansprechpartnerin? Das weithin bekannte Logo der Feuerwehren fasst die Aufgaben der Feuerwehr schon recht gut zusammen: Retten, Löschen, Bergen und Schützen.

Löschen

Das Löschen von Feuern ist die ureigenste Aufgabe der Feuerwehr. Je nach Brandgut und Ausbreitung kommen dabei verschiedene Löschmittel und Taktiken zum Einsatz.

Bergen

Auch das Bergen von Sachgütern gehört in gewissem Umfang zum Aufgabenbereich der Feuerwehr.

Schützen

Idealerweise werden Gefahren abgewehrt, bevor Schäden entstehen. Dafür können etwa Betriebsstoffe von Fahrzeugen aufgefangen werden, bevor sie in die Umwelt gelangen oder spezielle Hochwassersperren aufgebaut werden, bevor Keller volllaufen.

Retten

Das abwenden von lebensbedrohlichen Gefahren für Mensch und Tier ist elementarer Bestandteil der Aufgaben der Feuerwehr.

In Gesetzesform gegossen findet man die Aufgaben der Feuerwehr dann im bayerischen Feuerwehrgesetz. Das besagt in Artikel 1, Absatz 1:

„Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, daß drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst). 

Um dieser Pflichtaufgabe nachzukommen, bilden die Gemeinden kommunale Feuerwehren. Wie die Feuerwehr konkret zu organisieren, auszurüsten und auszubilden ist, regeln zahlreiche weitere Werke, darunter Ausführungsverordnungen, Satzungen und Dienstvorschriften.

Fragen, die uns häufig erreichen:

Die Alarmierung der Feuerwehr erfolgt über die Sirene und Funkmeldeempfänger, die sogenannten Piepser. Da diese allerdings gelegentlich in die Ladeschale müssen, wird bei den Einsätzen durch die Leitstelle Erding zusätzlich auch immer die Sirene auf dem Dach des Geltinger Feuerwehrhauses aktiviert. So wird sichergestellt, dass schnellstens möglichst viele Mitglieder benachrichtigt werden und die bestmögliche Hilfe gewährleistet ist.

Grundsätzlich nicht. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr erhalten keinen Lohn, sondern üben in der weit überwiegenden Zeit ohne Einsätze normale Berufe aus. Engagement in Positionen mit besonderer Arbeitsbelastung wird aber mit einer Aufwandsentschädigung gewürdigt. Dazu gehören etwa die Kommandanten, der Gerätewart, Jugendwart:innen und Atemschutzgerätewarte.

Wählt man in Gelting und der Umgebung die Notrufnummer 112, wird der Anruf in der Integrierten Leitstelle in Erding entgegengenommen. Die Disponentinnen und Disponenten dort beurteilen anhand des Telefonats die Lage und entscheiden, ob Einsatzmittel (Geräte) der Feuerwehr gebraucht werden könnten. Ist das der Fall, wird die Feuerwehr, die die nötigen Fahrzeuge und Geräte am schnellsten zur Verfügung stellen kann, alarmiert. Diesen Alarm erhalten die Mitglieder auf ihren Pagern und eilen zum Gerätehaus. Dort wird die Schutzkleidung angelegt und die Fahrzeuge werden besetzt. Schließlich wird die Einsatzstelle angefahren.